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Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma  AlaMinute M.K.S.

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „AlaMinute M.K.S. Gastroservice- und Beratungsagentur – Inhaber: Torsten Hente“ (nachfolgend kurz M.K.S. genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

1. Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht M.K.S. hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von M.K.S. . M.K.S. ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.

1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht M.K.S. darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

1.3 M.K.S. stellt Ihnen die von M.K.S. angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von M.K.S. nutzen bzw. M.K.S.  einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

1.4 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über M.K.S. vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat M.K.S. das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch M.K.S. an Kunden vermittelt wurde.

2. Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung/Buchung durch den Auftraggeber ist der Vermittlungsvertrag der Fa. – M.K.S. – Inhaber Torsten Hente - erfüllt.
Mit Ursächlichkeit ist für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags ausreichend.

3. Für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der vorübergehende Arbeitsauftrag beginnt.

4. Die Fa. M.K.S. behält sich das Recht vor, Arbeitsaufträge, zu welchen der Freie Mitarbeiter vermittelt wurde, gegenüber den Auftraggebern zurückzureichen.

5. Inkassovollmacht
Die Fa. M.K.S. ist berechtigt, für den Freien Mitarbeiter die vereinbarte Vergütung zu vereinnahmen und diese nach Abzug der vereinbarten Provision und Rechnungsstellung des Freien Mitarbeiters an ihn auszukehren.

 

6. Gewährleistung
Die Fa. M.K.S. haftet nicht für Umstände oder Schäden, die der Freie Mitarbeiter in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Sollte die Fa. – M.K.S. dennoch in Anspruch genommen werden, stellt der Freie Mitarbeiter die im Innenverhältnis frei.

6.2 Die Fa. M.K.S. weist daraufhin, dass die Haftung hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der vermittelten Aufträge auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Handeln beschränkt ist.

6.3 Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise, die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des Freien Mitarbeiters ausgeschlossen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Freien Mitarbeiters oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.

7. Wohlverhaltensregel
Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Insbesondere wird der Freie Mitarbeiter stets die aktuellen Richtlinien und Verhaltensregeln der M.K.S. , welche in diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einbezogen und Bestandteil dieser Bedingungen werden, einhalten und beachten.

8. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

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  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien sowie die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht, die Geltung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

  2. Sofern Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig sind, sind für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien die Gerichte am Sitz der M.K.S. zuständig.

  3. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, der Sitz der M.K.S.

  4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen weiterer und sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Stand: 08.05.2008

 

 

 

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